Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

Pflichtangaben nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

Gemäß der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) stellen wir Ihnen die relevanten Informationen zu unseren Weinen bereits vor dem Kauf zur Verfügung. Weitere Angaben finden Sie direkt auf der Produktseite.

Allgemeine Angaben zu unserem Produkt

Verkehrsbezeichnung
Wein, Schaumwein, Perlwein oder Likörwein – gemäß Kennzeichnung auf dem jeweiligen Produkt.
Allergenhinweis
Enthält Sulfite (Schwefeldioxid, E 220). Spuren von Ei, Milch, oder Fisch können enthalten sein.
Nettofüllmenge
In der Regel 0,75 l pro Flasche, abweichende Füllmengen werden in der Produktbeschreibung ausgewiesen.
Ursprungsland / Herkunftsort
Produktspezifisch – wird auf jeder Produktseite unter „Region" angegeben.
Alkoholgehalt
Produktspezifisch – wird auf jeder Produktseite in Volumenprozent (% vol) ausgewiesen.
Mindesthaltbarkeitsdatum
Wein ist gemäß Art. 24 LMIV von der Pflicht zur Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums befreit. Die empfohlene Lagerfähigkeit ist auf der jeweiligen Produktseite angegeben.

Verantwortliches Unternehmen (Inverkehrbringer)

Weinhandlung Kreis
Böheimstraße 43
70199 Stuttgart
Deutschland

info@wein-kreis.de

Hinweis gemäß Art. 14 LMIV

Für den Online-Handel mit Lebensmitteln gelten besondere Informationspflichten. Soweit einzelne Pflichtangaben nicht unmittelbar auf der Produktseite aufgeführt sind, werden sie auf dieser Seite zentral bereitgestellt. Bei Rückfragen zu einzelnen Produkten wenden Sie sich bitte vor Abschluss der Bestellung unter info@wein-kreis.de an uns.